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Der Upload-Filter kommt!?!

Am ersten August ist es so weit, der Bundesrat hat dem umstrittenen Urheberrechts-Dienstanbieter-Gesetzt (UrhDaG) zugestimmt. Nun muss das Gesetzt nur noch von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeiner unterzeichnet werden.

Dies bedeutet konkret, dass Anbieter wie Youtube, Facebook oder Twitter (Allgemein: Internetdienste mit nutzergenerierten Inhalten) für mögliche Urheberrechtsverletzungen Ihrer Nutzer haften. Das hat zur Folge, dass diese Plattformen auf einen sog. Upload-Filter setzen müssen, um ggf. das Hochladen von urheberrechtlich geschützten Inhalten (Videos, Ton, Bild, Text) zu unterbinden. Upload-Filter werden wahrscheinlich KI-basierte Systeme sein, die jeden Upload nach bestimmten Kriterien prüfen werden und anhand dessen entscheiden, ob dieser Inhalt hochgeladen werden darf.

Aktuell ist noch unklar, welche Plattform so einen Upload-Filter einsetzen müssen. Anhand einer Aussage des Bundesjustizministeriums sollen hauptsächlich Plattformen betroffen sein, deren „[…] Hauptzweck es ist, eine große Menge an von Dritten hochgeladenen urheberrechtlich geschützten Inhalten zu speichern und öffentlich zugänglich zu machen.“ Im Gesetzes Entwurf ist des Öfteren die Sprache von Youtube, ob aber auch Facebook, Twitter o.ä. Plattformen betroffen sind, wird sich zeigen. Definitiv davon ausgenommen ist jedenfalls Wikipedia.

Kritiker befürchten jedoch, dass Plattformen aus Eigenschutz massiv Inhalte sperren werden, auch wenn dies vielleicht nicht in jedem Fall notwendig ist. Hinzu kommt, dass den großen Rechteinhabern (Warner, Sony, Universal etc.) sehr viel Macht eingeräumt wird Content zu blockieren.Im schlimmsten Fall könnte dies zu Zensur führen. Die Umsetzung des Gesetzes ist somit eine pikante Angelegenheit, die beobachtet werden sollte.

Bei Interesse schaut gerne mal in den Gesetzesentwurf rein:
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/274/1927426.pdf

Quellen:
https://www.golem.de/…/bundesrat-uploadfilter-kommen-am…
https://t3n.de/…/urheberrechtsreform-upload-filter…/
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/274/1927426.pdf

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