Ein Datenschutzbeauftragter ist für viele Unternehmen Pflicht. Grundsätzlich gilt, dass immer dann eine Fachkraft für Datenschutz bestellt werden muss, wenn min. 20 Personen im Unternehmen regelmäßig mit personenbezogenen Daten zu tun haben. Doch es gibt auch noch andere Gründe, warum Datenschutzbeauftragte gesetzlich notwendig sein können. Wann sonst noch ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden muss, können Sie hier nachlesen.
Oftmals ist es dabei sinnvoll eine externe Fachkraft zu bestellen. Ein externer Datenschutzbeauftragter kann eine wertvolle Ergänzung für ein Unternehmen sein und für Rechtssicherheit sorgen. Wichtig dafür ist, dass dieser umfangreiche Fachkenntnisse im Datenschutzrecht und IT sowie ausreichende praktische Erfahrung bei der DSGVO-Compliance vorweisen kann. Da ein guter externer Partner in Sachen Datenschutz Gold wert ist, sollte die Auswahl demnach mit Bedacht getroffen werden.
Bergjan & Oettel stellt Ihnen spezialisierte und zertifizierte externe Datenschutzbeauftragte, die umfangreiches Fachwissen vorweisen können und bereits etliche Jahre Erfahrung in der Datenschutz-Praxis haben. Sie sind darum die beste Wahl, um Sie bei allen datenschutzrechtlichen Fragen kompetent zu beraten und um die rechtmäßige Umsetzung und Einhaltung der DSGVO in Ihrem Unternehmen zu überwachen. Auch können die fachmännischen Datenschutzbeauftragten von Bergjan & Oettel Mitarbeiter für Datenschutz sensibilisieren und entsprechende Schulungen durchführen.
Welche konkreten Datenschutz-Aufgaben Bergjan & Oettel für ihr Unternehmen übernehmen könnte, können Sie hier nachlesen.