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Kameraüberwachung mit Gesichtserkennung

Gesichtserkennung in Deutschland

Immer mehr Bundesländer in Deutschland setzen auf Gesichtserkennung. Besonders erwähnenswert ist hier Nordrhein-Westphalen (NRW). NRW baute früh die für die Gesichtserkennung notwendige Kamerainfrastruktur aus. Bereits 2003 startete NRW ein Kameraüberwachungs-Pilotprojekt in Bielefeld und Coesfeld, 2004 ein weiteres in Mönchengladbach, 2009 folgte Düsseldorf, 2017 Aachen und seit 2020 sind in Bonn mobile Kameraeinheiten unterwegs. Doch der derzeit umstrittenste Fall in NRW ist Köln.

Köln: Eine Stadt voller Kameras

Derzeit überwachen ca. 80 stationäre Kameras die Kölner Innenstadt. Die eingesetzten Kameras ermöglichen oftmals eine sofortige Gesichtserkennung. Jede Person, die in den Aufnahmebereich der Kameras gelangt, wird also genau in diesem Moment biometrisch erfasst und ausgewertet. Ohne diese sofortige Gesichtserkennung kann das Videomaterial nur nachträglich durch eine entsprechende Software ausgewertet werden.

Die Kameras mit und ohne live Gesichtserkennung decken in Köln eine riesige Fläche (300.000 – 360.000 m²) ab. Sie filmen ausnahmslos jeden Fußgänger, Fahrradfahrer und jedes Autos (inkl. Nummernschilder). Die Aufzeichnungen sollen helfen mögliche Verbrechen schneller und verlässlicher aufzuklären. Der Einsatz dieser Technologie sei demnach gerechtfertigt. Es findet eine 14-tägige Speicherung der Aufzeichnungen statt, um bei eventuellen Anzeigen oder Straftaten einen Rückgriff auf das Material zu ermöglich. Schaut man sich allerdings statistische Auswertungen an, zeigt sich, dass die Kriminalitätsrate am Breslauer-Platz bereits vor Installation der Kameras gesunken ist. Ebenso zeige Zahlen zu den Kameras, die den Bereich um den Kölner Dom abdecken, dass über das ganze Jahr 2017 hinweg lediglich 85-mal auf die Aufzeichnungen zugegriffen wurden. Daraus folgt, dass lediglich 0,1% der Aufnahmen beweiskräftigen Wert haben.

In Anbetracht dieser geringen Wirksamkeit und Notwendigkeit der biometrischen Kamerasysteme ist ein so weitgehender Eingriff in das verfassungsrechtlich garantierten Recht auf informationelle Selbstbestimmung kaum gerechtfertigt. Der Einsatz dieser biometrischen Gesichtserkennung ist demnach, zumindest im Fall Köln, eindeutig rechtswidrig.

Gesichtserkennung meist rechtswidrig?

Zu einem ähnlichen Ergebnis kam auch der Datenschutzbeauftragte Hamburgs im Bezug auf die G20 Demonstrationen. Nach seiner Einschätzung fand ohne rechtliche Grundlage eine Auswertung von 17 TB an Fotos und Videoaufnahmen mithilfe von Gesichtserkennung statt.   

Auch in Köln wird dies nun gerichtlich geprüft. Bereits Anfang 2021 verhängte das Verwaltungsgericht Köln eine einstweilige Verfügung, dass die Kölner Polizei sofort die Überwachung des Breslauer Platzes mitsamt den angrenzenden Nebenstraßen unterbinden muss. Diese Verfügung gilt bis zum finalen Urteilsspruch im anhängenden Gerichtsverfahren. Begründung dafür war, dass die Kriminalitätsrate am Breslauer-Platz vergleichsweise niedrig ist und somit in keinem Verhältnis zur stattfindenden Beschränkung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung steht.

Für das European Digital Rights Netzwerk waren diese Beispiele ausschlaggebend: Bei ihrer Analyse der biometrischen Massenüberwachung in Europa, wurde u.a. Deutschland als Fallbeispiel betrachtet.

Da der Einsatz von Gesichtserkennung in Deutschland weiterhin steigt, werden sich solche Fälle in Zukunft häufen. Für die breite Öffentlichkeit ist die Beschränkung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung oftmals kaum ersichtlich. Diese ist nicht unmittelbar bemerkbar davon betroffen. Die geplante KI-Verordnung der EU könnte ein wichtiger Schritt sein, um biometrische Massenüberwachung besser zu reglementieren. Bis dahin bleibt die DSGVO mitsamt ihrer Betroffenenrechte die einzige Möglichkeit sich gegen Beschränkung der informationellen Selbstbestimmung zu wehren. Am Bespiel der Gesichtserkennung in China, die in Zukunft ggf. die unterdrückte Minderheit der Uiguren erkennen könnte, wird deutlich, warum Vorsicht besser ist als Nachsicht. 

Sollte euch das Thema interessieren: Maurice hat in seinem Podcast das Thema nochmal ausführlicher besprochen.

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