Interne Meldestelle (HinSchG)
Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz sollen hinweisgebende Personen (Whistleblower) in Deutschland besser geschützt werden. Das Gesetz erlegt dafür Unternehmen einige Pflichten auf. Grundsätzlich gilt für alle Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern, dass diese eine interne Meldestelle einrichten müssen.
Diese Meldestelle kann aus einer oder auch mehrerer Person bestehen. Auch Dritte, also Personen von außerhalb des Unternehmens, können mit den Aufgabe betraut werden. Wichtig ist nur, dass die Stelle mit einer Personen besetzt wird, die frei von Interessenkonflikten ist und somit frei handeln kann. Hinzu kommt, dass Unternehmen sicherstellen müssen, dass diese Personen über die notwendige Fachkunde verfügen.
Bergjan & Oettel stellt Ihnen spezialisierte und zertifizierte externe Fachkräfte, die umfangreiches Fachwissen vorweisen können. Datenschutzbeauftragte sind besonders gut dafür geeignet, die Funktion als interne Meldestelle vollumfänglich übernehmen können. Auch die rechtskonformen Einrichtung einer solchen Stelle kann Bergjan & Oettel für ihr Unternehmen übernehmen.